Nachbars Efeu wächst auf Ihren Gartenzaun, oder die Wurzeln seines Apfelbaumes untergraben schon Ihr Fundament? Lesen Sie hier, wie die Rechtslage aussieht und was Sie tun können.
Gerade in angrenzenden Gärten kommt es leider immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten unter Nachbarn – was dem einen gefällt oder zumindest nicht störend erscheint, kann den anderen in seiner Gartennutzung beeinträchtigen. Im schlimmsten Fall entsteht ein Streit, der aber wirklich nicht sein muss. Wir klären Sie über die Rechtslage im Fall von überwuchernden Pflanzen auf, auf Basis derer bestimmt eine friedliche Lösung gefunden werden kann.
Wer muss Kletterpflanzen, die über oder durch meinen Zaun wachsen, entfernen?
Wenn der Efeu oder die Clematis des Nachbarn über Ihren gemeinsamen Zaun oder dazwischen hindurch auf Ihr Grundstück wächst, haben Sie das Recht, dagegen Einspruch zu erheben. Am besten, Sie bitten Ihre Nachbarn, unerwünschten Wuchs rechtzeitig zu kappen und – bei größeren, schnell wachsenden Pflanzen – idealerweise auch durch eine Holzschutzwand oder ähnliches “in Schach” zu halten.
Kommt der Nachbar dieser Aufforderung nicht nach, haben Sie das Recht, die überwachsenden Triebe selbst abzuschneiden bzw. einen Gärtner kommen zu lassen und dies im Anschluss Ihrem Nachbarn zu verrechnen. Umgekehrt darf Ihr Nachbar natürlich dieselben Schritte einleiten, wenn sich eine Rankpflanze von Ihrer Seite des Zaunes den Weg in sein Eigentum bahnt. Wie immer ist auch hier der beste Weg, friedlich und eventuell schriftlich festzuhalten, dass beide Seiten die Kletterpflanzen nach bestem Wissen und Gewissen schneiden, bevor das Wachstum ausufert.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn Wurzelwerk oder Überhang in meinen Grund wuchern?
Wenn Ihr Nachbar in unmittelbarer Nähe des Gartenzauns größere Bäume oder Büsche gepflanzt hat, kann es passieren, dass sich die Wurzeln der Pflanze auch auf Ihren Boden ausbreiten. Haben Sie beispielsweise ein unnachgiebiges Zaun-Fundament aus Beton, kann dieses durch ausladendes Wurzelwerk auch Schaden nehmen.
Dieser Fall ist rechtlich so geregelt, dass Sie die auf Ihrem Grund befindlichen Wurzeln abschneiden dürfen – sofern die Pflanze dadurch keinen Schaden nimmt. Das Leben des Baumes steht hier immer im Vordergrund. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, fachmännischen Rat einzuholen, bevor Sie aktiv werden. Gleiches gilt auch für aus dem Nachbargrundstück überhängende Äste: Diese dürfen Sie entfernen, wenn es den Baum nicht gefährdet. In beiden Fällen tragen Sie selbst allerdings die Kosten für den Schnitt, es sei denn, durch den Überhang entsteht eine Gefahrensituation in Ihrem Garten – dann muss sich der Nachbar zur Hälfte beteiligen.
Übrigens gilt die Regelung, dass Zweige, die auf Ihre Seite des Gartens wuchern, fortan zu Ihrem Grund und Ihrer Verantwortung gehören, auch im positiven Fall: Wenn sich ein paar schmackhafte Früchte auf den Ästen finden, können Sie unbesorgt zugreifen.
Vorsicht: Eigentumsgrenzen bleiben bestehen
Auch, wenn Nachbars Baum oder Kletterpflanze in Ihren Garten herüberwächst, dürfen Sie nicht einfach das fremde Grundstück betreten, um eine Pflanze zurückzuschneiden, oder den Grünschnitt kommentarlos über den Zaun werfen. So handeln Sie sich mit größter Wahrscheinlichkeit einen unschönen Rechts- und Nachbarschaftsstreit ein – im Sinne des Friedens empfehlen wir, jeden Fall erst unter vier Augen durchzusprechen und gemeinsam eine Einigung zu finden.
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