Schnee, Zaun und Nachbarn: So ist die Rechtslage

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Nachbarn, die Ihnen regelmäßig Schnee an den Gartenzaun oder in die Einfahrt schaufeln: nicht unbedingt des Hausbesitzers Freude. Wer darf aber was und wie sieht eigentlich die rechtliche Lage aus?

Eher unschön: Große Schneeberge nehmen die Sicht.

Streit unter Nachbarn muss nicht sein – dennoch geht es leider gerade bei der Diskussion um Grundstücksgrenzen am häufigsten unfreundlich zu. Schon bei der Errichtung eines Gartenzauns oder eines Sichtschutzes gilt es, sich frühzeitig abzusichern, um keine nachbarschaftlichen Grundrechte zu verletzen. Im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (AGBG) ist in mehreren Paragraphen festgehalten, welche Freiheiten Nachbarn haben und nicht haben, und welche Einwirkungen vom Nachbargrundstück auf das eigene ausgehen dürfen.

Wenn die erste, größere Menge Schnee fällt, ergeben sich dadurch Streitthemen. Der Schnee ist eine deutliche Einwirkung von außen, die nicht immer dort, wo sie herabfällt, automatisch liegen bleibt. Dann stehen nämlich viele Mieter und Hauseigentümer vor dem Problem, dass sie den Schnee nicht auf ihrem eigenen Grundstück ablagern können – sei es, weil die Einfahrt oder Garage an ein anderes Grundstück grenzt, eine hohe Hecke im Weg steht oder ähnliches. Da aber jeder Besitzer räumungspflichtig ist und den Schnee ehestmöglich von Straße und Gehsteig vor seiner Einfahrt entfernen muss, wählen manche den schnellsten Weg – der da wäre: ab mit dem Schnee zum Nachbarn.

Gerade an Drahtzäunen können durch größere Schneeablagerungen schnell Schäden entstehen.

Gesetzlich sind Nachbarn in Österreich gemäß § 364 ABGB verpflichtet, “bei der Ausübung ihres Eigentumsrechtes aufeinander Rücksicht zu nehmen.1 Das bedeutet konkret, dass es nicht in Ordnung ist, Schneeberge einfach an den Zaun des Nachbarn zu türmen, weil dieser näher gelegen ist. Dies ist nicht nur eine Frage des Respekts, sondern auch der Kosten, da durch größere Schneemassen Schäden an Zäunen verursacht werden können.

Wer im Nachbarschaftsrecht einen Paragraphen sucht, der explizit das Schneeschaufeln in nachbarschaftliche Einfahrten oder gegen benachbarte Zäune verbietet, wird leider nicht fündig werden: Derartige Einschränkungen fallen pauschal unter die Vorschrift zur Rücksichtnahme. 

Schneewehen am Gartenzaun: Was tun, wenn der Nachbar nicht hören will?

Natürlich gilt es abzuwägen, inwieweit man persönlich Beschwerde erheben kann. Bei kleineren Schneehäufen, die ebenso durch Räumungsfahrzeuge oder starke Windböen an den eigenen Zaun oder in die eigene Einfahrt geschaufelt bzw. geweht werden könnten, lohnt es kaum, eine Diskussion mit Nachbarn zu beginnen.

Am besten gemeinsam: Friede unter Nachbarn tut gut und macht auch das Schneeschippen einfacher.

Sie dürfen aber durchaus ein Gespräch suchen, wenn die benachbarten Hausbesitzer regelmäßig und im größeren Stil Schnee auf Ihren Besitz entladen. Die Begründung, dass Ihr Garten oder Ihre Einfahrt näher gelegen sind, reicht jedenfalls nicht aus, um einfach auf Ihr Grundstück schaufeln zu dürfen.

Sind Ihre Nachbarn uneinsichtig, empfiehlt sich oft ein klärendes Gespräch, bei dem Sie auf die möglichen Schäden an Ihrem Eigentum aufmerksam machen. Gesetzliche Schritte sind möglich, sollten aber zugunsten friedlicher Nachbarschaft erst als letzte Option eingeleitet werden.

 

Bilder: Anna_Kuzmina (shutterstock.com) /Raymond Kasprzak (shutterstock.com) /Artanian (shutterstock.com) /Robsonphoto (shutterstock.com) /

1 Quelle: http://www.rechtsanwalt-stmk.at

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