Wie hoch hinaus? Die richtige Gartenzaun-Höhe

Kind Gartenzaun

Wie hoch darf oder sollte der Zaun zum benachbarten Grundstück sein? Eine Frage, die sich Gartenbesitzer und -besitzerinnen nur allzu häufig stellen. Wir haben die wichtigsten Eckdaten für Sie gesammelt und verraten Ihnen, welche Zaunhöhe nicht nur optisch, sondern auch rechtlich allen Ansprüchen gerecht wird.

Auch bei der Höhe des Gartenzauns sind die Geschmäcker ja verschieden. Während manche Hausbesitzer ihr Grundstück rundum einsichtig nur durch einen halbhohen Hundezaun abgrenzen, möchten Eltern kleinerer Kinder beispielsweise den Nachwuchs am “Ausbüxen” hindern, und wieder andere wünschen sich den Sichtschutz und die Privatsphäre eines höheren, im Idealfall blickdichten Zauns.

Gartenzaun HundeUm Kinder oder größere Hunde vor eine Grenze zu stellen, reicht im Regelfall eine Begrenzung von etwa 1,10m bis 1,20m Höhe. Wenn Sie Hühner im Garten haben, darf es noch einmal ein wenig höher werden – etwa bis zu 1,40m. Die Gartenzaun-Höhe von 1,20m wird allgemein als Idealmaß gesehen, da sie optisch begrenzt, aber das Grundstück dennoch einsichtig und fühlbar “offener” bleibt. Abgeraten wird hingegen von einer Zaunhöhe zwischen 1,60m und 1,70m, da sich der Zaun damit für eine durchschnittlich große Person genau auf Augenhöhe befindet, was das Sichtfeld unangenehm zerteilt.

Zaunhöhe per Gesetz

Die österreichischen Bauvorschriften unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, beziehungsweise häufig wiederum innerhalb der Gemeinden. Dort ist in der jeweiligen Bauordnung festgelegt, bis zu welcher Maximalhöhe ein baulicher Gartenzaun oder eine begrenzende Gartenhecke – im Gesetzestext übergreifend als “Einfriedung” bezeichnet – bewillingungsfrei ist. Geht die Bauplanung darüber hinaus, muss in jedem Fall die Genehmigung der Gemeinde oder der örtlichen Behörde eingeholt werden.

Hier ein kurzer Überblick, welche bewilligungsfreien Obergrenzen für die Zaunhöhe inklusive Sockel oder baulicher Fundamente die einzelnen österreichischen Bundsländer angeben:

Burgenland  1,50m
Tirol  2m
Steiermark  1,50m
Salzburg  1,50m
Vorarlberg  1,80m
Wien  2,50m
Kärnten  2m
Burgenland  1,50m
Oberösterreich  1,50m
Niederösterreich  immer bewillingungspflichtig
Gartenzaun als Sichtschutz

Eine Gartenzaun-Höhe ab 1,80m bietet deutlich mehr Privatsphäre – aber auch mehr Schatten.

Aber Vorsicht: Die Höhe des Gartenzauns wird stets auf beiden Seiten gemessen – das heißt, wenn das Grundstück des Nachbarn tiefer liegt, muss von der Gesamthöhe auf seiner Seite ausgegangen werden. An der Grundstück-Vorderseite wiederum sollen Gärten meist auch per Gesetz einsichtig sein, vor allem, wenn sie an eine öffentliche Straße grenzen. So soll ein freundlicheres Ortsbild gewährleistet werden. Ortsbild, sowie die Beeinträchtigung des Sonneneinfalls am Nachbarsgrundstück sind übrigens Verantwortung des jeweiligen Bezirksgerichtes und nicht der Baubehörde.

Für lebende Gartenzäune wie Hecken, Büsche oder Bäume gelten oft eigene Regeln und diese dürfen tendenziell noch etwas höher wachsen – solange sie keine Gefahr darstellen, beispielsweise durch giftigen Behang. Um Streitigkeiten mit Nachbarn zu vermeiden, empfiehlt es sich auch, Faktoren wie Sonneneinfall, durch Zäune entstehenden Schatten oder über Zaungrenzen fallendes Laub bei der Planung zu beachten.

Muss überhaupt ein Zaun errichtet werden?

Manch einer mag sich nicht mit der höchsten zulässigen Zaunhöhe befassen, sondern eventuell sogar ganz vom Errichten einer Grundstücksbegrenzung absehen. Hier sieht das Gesetz vor, dass jeder Grundstückbesitzer für eine Abschließung rechts des Haupteingangs (Gartentor, Hauseinfahrt o.ä.) zu sorgen hat. Auch in einer Straße oder Siedlung, in der jedes Haus über eine Einfriedung, also einen Gartenzaun, einen Sichtschutzzaun oder eine Hecke verfügt, können Länder und Gemeinden Vorschriften für neu bebauten Grund festlegen.

Was ist beim Zaunbau auf einem gemeinsamen Grundstück zu beachten?

Soll der Gartenzaun auf einer Fläche errichtet werden, die Sie mit einem oder mehreren Nachbarn teilen, ist das Einverständnis aller betroffenen Grundstücksbesitzer erforderlich. Das betrifft häufig Zäune, die genau an einer Grundstücksgrenze gebaut werden und sich somit in der Breite zur Hälfte im linken, zur Hälfte im rechten Garten befinden. Ein Recht, diesen geteilten Zaun einzufordern, gibt es nicht: Wenn Ihre Nachbarn nicht einverstanden damit sind, ein anderes Modell oder eine andere Zaunhöhe wünschen, müssen Sie Ihren Zaun vollständig auf de eigenen Grundstück errichten.

Diese Werte und Vorschriften helfen zwar bei einer grundsätzlichen Orientierung, im Einzelfall sollten Bauvorhaben aber immer mit der zuständigen Gemeinde geklärt werden. Meist variieren die Gesetze oder es können Ausnahmen bestimmt werden, um die Interessen der Anrainerinnen und Anrainer oder das Gesamtbild des Ortes zu schützen. In jedem Fall lohnen sich freundschaftliche Absprachen mit Nachbarn – denn mit deren Zustimmung lassen sich oft Sonderregelungen treffen und Kompromisse finden, mit denen alle gut leben können.

 

Bilder: Dan Moeller (shutterstock.com), Halfpoint (shutterstock.com), Elena Elisseeva (shutterstock.com)

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